01.01.2017

Leitfaden bei unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden) - Warum Sie einen Gutachter einschalten sollten

Nur dieser ist in der Lage die tatsächliche Entschädigungsleistung allumfassend zu beziffern und zu dokumentieren.

Bei neueren Fahrzeugen fällt regelmäßig eine merkantile Wertminderung zusätzlich zur Schadenssumme an - diese findet im Kostenvoranschlag der Werkstatt keinerlei Würdigung und geht Ihnen evtl. verloren.

Der Gutachter ist in der Lage eine Abgrenzung des aktuellen Schadens mit etwaigen (teil-) instandgesetzten Vorschäden, sowie eine Abgrenzung zu evtl. unreparierten Altschäden vorzunehmen und entsprechend zu dokumentieren.

 

01.01.2017

Einschaltung eines Rechtsanwaltes in Erwägung ziehen
 

Gerade bei etwaiger quotaler Haftung aufgrund Ungereimtheiten zur Schuldfrage - hier ist eine kompetente Rechtsberatung nahezu unverzichtbar und ist als "Schadensposition" vom eintrittspflichtigen Versicherer zu erstatten.

Richtungsweisend sei hier ein Auszug aus einem Urteil des OLG Frankfurt zu erwähnen. Demnach ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vornherein im Zuge der Handlungsweisen der Versicherer bzgl. Mietwagenkosten u. Ä. als erforderlich anzusehen und "lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln"!